Informationssicherheitsrichtlinie
Seit 01.11.2010 gilt für staffadvance eine aktualisierte Informationssicherheitsrichtline. Die Neufassung bezieht sich auf Präzisierung und Verschärfung von Regelungen und Methoden. Sie umfasst u.a. organisatorische Abläufe und technische Vorkehrungen für die Speicherung von Daten, Rollen und Pflichten der Mitarbeiter bei staffadvance, den Einsatz technologischer Werkzeuge zum geschützten Datentransfer, Regelungen für kritische Situationen sowie das jährliche interne Datenschutzaudit.
Der Anspruch von staffadvance ist es, mehr zu tun als gesetzliche Mindeststandards einzuhalten.
Datenschutz für diese Website
Daten, die Sie uns mitteilen, werden wir sorgfältig und entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandeln; sie werden nur innerhalb von staffadvance verwendet und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.
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Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
Beauftragter für den Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 4f): Christian Pittner
Zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 38):
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Tel. 0351 / 49 3-5401
http://www.datenschutz.sachsen.de |